Bei Verdacht auf eine Störung der Sprache, des Sprechens, des Schluckens wenden Sie sich bitte zuerst an einen Arzt.
In Abhängigkeit vom Störungsbild kann dies der Haus-, Kinder-, HNO-, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe sein.
Dieser stellt Ihnen oder Ihrem Kind bei Behandlungsbedürftigkeit eine logopädische Verordnung aus.
Mit einer gültigen Verordnung, die i. d. R. nicht älter als 14 Tage sein sollte, können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte die Krankenversichertenkarte des Patienten und die gültige Verordnung mit.
Für Kinder ist die Behandlung zuzahlungsfrei. Erwachsene haben nach den Bestimmungen der Krankenkassen eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten
zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,-€ zu leisten. Bestimmte Personengruppen sind von der Zuzahlung befreit.
Für Privatpatienten gelten gesonderte Bestimmungen.