Verfahrensweise und Kostenübernahme

  • Bei Verdacht auf eine Störung der Sprache, des Sprechens, des Schluckens wenden Sie sich bitte zuerst an einen Arzt. In Abhängigkeit vom Störungsbild kann dies der Haus-, Kinder-, HNO-, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Neurologe sein. Dieser stellt Ihnen oder Ihrem Kind bei Behandlungsbedürftigkeit eine logopädische Verordnung aus.
  • Mit einer gültigen Verordnung, die i. d. R. nicht älter als 14 Tage sein sollte, können Sie bei uns einen Termin vereinbaren.
  • Zum ersten Termin bringen Sie bitte die Krankenversichertenkarte des Patienten und die gültige Verordnung mit.
  • Für Kinder ist die Behandlung zuzahlungsfrei. Erwachsene haben nach den Bestimmungen der Krankenkassen eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich einer Rezeptgebühr von 10,-€ zu leisten. Bestimmte Personengruppen sind von der Zuzahlung befreit.
    Für Privatpatienten gelten gesonderte Bestimmungen.